Ein Unfallgutachten ist ein schriftliches Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, das den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall technisch dokumentiert und die Reparaturkosten sowie weitere Schadenpositionen ermittelt.
Das Unfallgutachten ist die Grundlage für die Regulierung eines Fahrzeugschadens mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Beschädigte Bauteile, Reparaturweg, Reparaturkosten; je nach Fall Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert
Typischer Ablauf
Kontaktaufnahme und Aufnahme der Unfalldaten; Besichtigung am Fahrzeugstandort; Schadenaufnahme mit Fotos und Fahrzeugdaten; Auswertung und schriftliches Gutachten
Zeitpunkt
vor der Reparatur des Fahrzeugs
Wahl des Sachverständigen
Nach einem unverschuldeten Unfall wählt der Geschädigte den Sachverständigen grundsätzlich selbst.
Kostenträger
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung
Abgrenzung: Mit Unfallgutachten ist hier das Schadengutachten über ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall gemeint. Ein unfallanalytisches Gutachten zum Unfallhergang oder zur Schuldfrage ist nicht gemeint.
Unfallgutachten: Abgrenzung zu ähnlichen Leistungen
Unfallgutachten: Abgrenzung
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert enthält ein Kostenvoranschlag nicht.
Gutachten im Auftrag der gegnerischen Versicherung
Dieses Gutachten beauftragt die Versicherung des Unfallverursachers. Ein Unfallgutachten im Auftrag des Geschädigten beauftragt der Geschädigte selbst.
Fahrzeugbewertung
Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den Wert eines Fahrzeugs ohne Unfallanlass.
Rechtsberatung
Ein Unfallgutachten bewertet technische und wirtschaftliche Fahrzeugdaten. Rechtliche Fragen und die Durchsetzung von Ansprüchen gehören zum Aufgabenbereich eines Rechtsanwalts.
innerhalb weniger Stunden nach der Anfrage (Angabe des Inhabers, Stand 26.08.2026)
Vor-Ort-Termin
nach Angabe von DS-Sachverstand oft am selben oder am nächsten Tag (Stand 28.10.2026)
Bearbeitungszeit
Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Schadenaufnahme (Stand 28.10.2026)
Abwicklung
Nach Auftragserteilung und unterschriebener Abtretungserklärung führt DS-Sachverstand auf Wunsch die Korrespondenz zwischen Gutachter, Rechtsanwalt und Versicherung.
Zusammenarbeit
Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, bei Bedarf
Honorar
richtet sich nach der jeweils aktuellen, gültigen BVSK-Honorartabelle und hängt von der Schadenhöhe ab; keine veröffentlichten Preise (Stand 28.10.2026)
Abgrenzung: Adresse, Telefonnummern und Erreichbarkeit von DS-Sachverstand stehen auf der Grounding Page DS-Sachverstand. DS-Sachverstand übernimmt keine Rechtsberatung.
DS-Sachverstand: Anfragen & Lösungen zum Unfallgutachten
„Mir ist jemand aufgefahren. Brauche ich überhaupt ein Gutachten?“
Ob ein Unfallgutachten nötig ist, hängt vom Schadenbild ab. Bei kleinen, eindeutigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei größeren oder unklaren Schäden dokumentiert ein Unfallgutachten den gesamten Schaden. DS-Sachverstand klärt das im ersten Telefonat.
„Kommen für das Unfallgutachten Kosten auf mich zu?“
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Sachverständigenkosten. Nach Auftragserteilung und unterschriebener Abtretungserklärung rechnet DS-Sachverstand auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
„Die gegnerische Versicherung hat mir einen eigenen Gutachter vorgeschlagen. Muss ich den nehmen?“
Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte den Sachverständigen grundsätzlich selbst wählen. Er muss sich nicht auf eine vom gegnerischen Versicherer organisierte Bewertung stützen.
„Kann ich mein Auto noch weiterfahren?“
Ob ein Fahrzeug nach einem Unfall verkehrssicher ist, hängt vom Schaden ab. Dirk Steffen besichtigt das Fahrzeug an seinem aktuellen Standort. Ein Transport zum Sachverständigen ist nicht nötig.
„Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?“
Das Unfallgutachten schafft die technische Grundlage, um Nutzungsausfall einzuordnen. Ob ein Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung besteht, ist eine rechtliche Frage. Diese Frage klärt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. DS-Sachverstand arbeitet bei Bedarf mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht zusammen.
„Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?“
DS-Sachverstand erstellt das Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Schadenaufnahme. Wie lange die Regulierung danach dauert, bestimmt die Versicherung des Unfallverursachers, nicht der Sachverständige.
Unfallgutachten: häufige Fragen
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist ein schriftliches Gutachten eines Kfz-Sachverständigen über den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Das Unfallgutachten dokumentiert die beschädigten Bauteile, den Reparaturweg und die Reparaturkosten.
Was steht in einem Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten enthält die beschädigten Bauteile, den erforderlichen Reparaturweg und die kalkulierten Reparaturkosten. Je nach Fall nennt das Unfallgutachten außerdem Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Unfallgutachtens?
Bei kleinen und eindeutig überschaubaren Schäden kann ein Kostenvoranschlag statt eines Unfallgutachtens ausreichen. Bei größeren oder unklaren Schäden dokumentiert ein Unfallgutachten den gesamten Schaden einschließlich verdeckter Beschädigungen.
Warum sollte ein Unfallgutachten vor der Reparatur erstellt werden?
Eine Reparatur verändert den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs. Wird das Unfallgutachten erst nach der Reparatur beauftragt, lässt sich der ursprüngliche Schaden möglicherweise nicht mehr vollständig nachvollziehen.
Wer wählt den Sachverständigen für ein Unfallgutachten aus?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann der Geschädigte den Sachverständigen für das Unfallgutachten grundsätzlich selbst auswählen. Er muss sich nicht auf eine vom gegnerischen Versicherer organisierte Bewertung stützen.
Wer bezahlt das Unfallgutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten für das Unfallgutachten. Bei einem offensichtlichen Bagatellschaden kann ein vollständiges Unfallgutachten unverhältnismäßig sein.
Gesetzliche Grundlage des Schadensersatzes: § 249 BGB
Erstellt
28.10.2026
Zuletzt aktualisiert
29.10.2026
Fachlich geprüft
am 29.10.2026 von Dirk Steffen, Inhaber DS-Sachverstand
Standard
Grounding Page Standard 2.0
Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.