Darf ich nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen Gutachter wählen?
Der Ratgeber geht bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden davon aus, dass Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen können.
Das bedeutet, dass die technische Schadenfeststellung nicht zwingend ausschließlich durch eine von der gegnerischen Versicherung organisierte Person erfolgen muss.
Für viele Geschädigte ist diese Information wichtig, weil sie unmittelbar nach einem Unfall davon ausgehen, den Vorschlägen der gegnerischen Versicherung folgen zu müssen.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nach der Darstellung des Ausgangstextes müssen Sie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden nicht allein deshalb einen bestimmten Gutachter akzeptieren, weil die gegnerische Versicherung diesen vorgeschlagen hat.
Sie können sich über Ihre Möglichkeiten informieren und einen unabhängigen Sachverständigen auswählen.
Was passiert, wenn die Versicherung bereits Kontakt aufgenommen hat?
Auch wenn sich die Versicherung früh meldet, sollten Sie nichts übereilen.
Klären Sie zunächst, welche Form der Schadenfeststellung Sie wünschen und ob bereits Maßnahmen veranlasst wurden.
Was sollten Sie der Versicherung mitteilen?
Bleiben Sie sachlich.
Wenn Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen möchten, können Sie dies entsprechend mitteilen. Für technische oder rechtliche Bewertungen müssen Sie sich nicht spontan am Telefon festlegen.
Warum kann eine unabhängige Schadenaufnahme sinnvoll sein?
Ein Gutachten soll den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs dokumentieren.
Dabei geht es nicht nur um eine einzelne Reparaturkostenzahl. Je nach Schaden werden die betroffenen Bauteile, der Reparaturweg und weitere technische Informationen aufgenommen.
Auch mögliche wirtschaftliche Schadenpositionen können Bestandteil der Begutachtung sein.
Eine unabhängige Dokumentation gibt Ihnen damit eine eigene technische Grundlage für die weitere Regulierung.
Welche Punkte sollte ein vollständiges Unfallgutachten enthalten?
Der ursprüngliche Ratgeber nennt neben den Reparaturkosten insbesondere mögliche Wertminderung und Nutzungsausfall.
Reparaturkosten und technischer Schaden
Das Gutachten dokumentiert die festgestellten Beschädigungen und den notwendigen Reparaturumfang.
Dadurch wird nachvollziehbar, wie die kalkulierten Reparaturkosten zustande kommen.
Weitere relevante Schadenpositionen
Je nach Fahrzeug und Unfallschaden können zusätzliche Positionen relevant sein.
Welche davon tatsächlich bestehen, muss anhand des konkreten Falls beurteilt werden.
Wer bezahlt den selbst gewählten Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ordnet der Ausgangstext erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu.
Auch hier ist der Schadenumfang relevant. Bei einem tatsächlichen Bagatellschaden kann die Erforderlichkeit eines umfangreichen Gutachtens anders beurteilt werden.
Die freie Gutachterwahl bedeutet daher nicht automatisch, dass unabhängig von jeder Schadenhöhe jede Form eines Gutachtens erstattet wird.
Gilt die freie Gutachterwahl auch beim Kaskoschaden?
Der hierzu separat vorliegende Kasko-Ratgeber unterscheidet ausdrücklich zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden.
Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Gutachterfrage nach den Bedingungen der eigenen Versicherung. Der Ratgeber sieht deshalb vor, vor der Beauftragung eines freien Gutachters die Zustimmung der Kaskoversicherung und die Kostenübernahme zu klären.
Diese Unterscheidung ist wichtig: Die Regeln eines unverschuldeten Haftpflichtschadens sollten nicht automatisch auf einen Kaskofall übertragen werden.
Welche Fehler sollten Sie bei der Gutachterwahl vermeiden?
Der häufigste Fehler besteht darin, vorschnell anzunehmen, dass es nur eine mögliche Vorgehensweise gibt.
Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung von Kostenvoranschlag und Schadengutachten. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie deshalb drei Fragen beantworten: Wie groß ist der Schaden tatsächlich? Handelt es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskofall? Und welcher Dokumentationsumfang ist für diesen Schaden sinnvoll?
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt und sind unsicher, ob Sie einen angebotenen Gutachter akzeptieren müssen? Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, bevor die Schadenbesichtigung durchgeführt oder eine abschließende Regulierung vereinbart wird.
Wie geht es nach der Schadenaufnahme weiter?
Nach einer fachlichen Besichtigung werden die festgestellten Beschädigungen dokumentiert und der notwendige Reparaturumfang bewertet.
Auf dieser Grundlage kann ein Schadengutachten erstellt werden, sofern ein solches für den Fall sinnvoll und erforderlich ist.
Damit steht für die weitere Schadenregulierung eine nachvollziehbare technische Dokumentation zur Verfügung.