Was ist ein Kaskoschaden?
Der Ausgangstext nennt verschiedene typische Situationen, die über eine bestehende Kaskoversicherung reguliert werden können.
Dazu gehören selbstverschuldete Verkehrsunfälle, Vandalismusschäden mit unbekanntem Täter, Hagelschäden und bestimmte Situationen mit Fahrerflucht.
Welche Schäden Ihre konkrete Versicherung abdeckt, richtet sich nach Ihrem Vertrag.
Das unterscheidet den Kaskoschaden grundlegend von einem Haftpflichtfall mit einem eindeutig haftenden Unfallgegner.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden richtet sich die Forderung gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Beim Kaskoschaden regulieren Sie dagegen mit Ihrer eigenen Versicherung auf Grundlage Ihres Versicherungsvertrags.
Haftpflichtschaden
Hier steht der Schaden, den eine andere Person verursacht hat, im Mittelpunkt.
Der Geschädigte macht seine unfallbedingten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend.
Kaskoschaden
Hier entsteht der Anspruch gegenüber dem eigenen Versicherer aus dem bestehenden Versicherungsvertrag.
Deshalb können vertragliche Vorgaben zu Schadenmeldung, Besichtigung und Gutachterwahl eine wesentlich größere Rolle spielen.
Wer bestimmt beim Kaskoschaden den Gutachter?
Der Ausgangstext macht hierzu eine klare Vorgabe: Vor der Beauftragung eines freien Gutachters soll die eigene Kaskoversicherung gefragt werden.
Je nach Versicherungsbedingungen kann der Versicherer selbst einen Gutachter bestimmen oder konkrete Vorgaben machen.
Deshalb sollten Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass dieselben Regeln gelten wie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden.
Kann ich einen freien Gutachter für meinen Kaskoschaden beauftragen?
Grundsätzlich kann ein freier Sachverständiger einen Kaskoschaden bearbeiten. Laut Ausgangstext sollte dafür jedoch vorher die ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kaskoversicherung eingeholt werden.
Zustimmung vor der Beauftragung klären
Fragen Sie Ihre Versicherung konkret, ob Sie einen freien Sachverständigen beauftragen dürfen.
Beauftragen Sie nicht erst und klären die Kosten anschließend.
Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen
Der Ausgangstext empfiehlt ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme.
Ohne vorherige Zustimmung besteht das Risiko, dass die Versicherung die Sachverständigenrechnung nicht übernimmt.
Diese Klärung gehört deshalb an den Anfang des Ablaufs.
Wie läuft ein Kaskoschaden Schritt für Schritt ab?
Melden Sie den Schaden zunächst Ihrer eigenen Versicherung.
Schildern Sie, was passiert ist, und übermitteln Sie vorhandene Fotos sowie die notwendigen Fahrzeugdaten.
Anschließend klären Sie, wie die Schadenbesichtigung organisiert wird.
Wenn Sie einen freien Gutachter einsetzen möchten, fragen Sie vor der Beauftragung nach Zustimmung und Kostenübernahme.
Erst danach sollte die Begutachtung entsprechend der abgestimmten Vorgehensweise erfolgen.
Was wird bei der Begutachtung dokumentiert?
Der Sachverständige dokumentiert den Fahrzeugschaden und den notwendigen Reparaturumfang.
Fotos halten die betroffenen Bereiche fest. Relevante Fahrzeugdaten werden ebenfalls aufgenommen.
Die genaue Regulierung richtet sich anschließend nach den Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung.
Der Ausgangstext nennt Reparaturkosten und weitere mögliche Schadenpositionen. Welche davon im konkreten Kaskovertrag übernommen werden, sollte jedoch anhand des Versicherungsvertrags geklärt werden.
Welche Fehler sollten Sie bei einem Kaskoschaden vermeiden?
Beauftragen Sie einen freien Gutachter nicht allein in der Annahme, dass die Versicherung die Kosten automatisch übernehmen muss.
Genau dieser Punkt unterscheidet den Kaskoschaden von vielen unverschuldeten Haftpflichtfällen.
Dokumentieren Sie den Schaden außerdem frühzeitig. Fotos und Angaben zum Schadenereignis können für die weitere Bearbeitung hilfreich sein.
Melden Sie den Schaden zeitnah an Ihren Versicherer und beachten Sie die dort genannten Vorgaben.
Wann sollten Sie den Gutachter kontaktieren?
Sie können frühzeitig Kontakt aufnehmen, sollten eine kostenpflichtige Beauftragung aber erst vornehmen, wenn die notwendige Zustimmung Ihrer Kaskoversicherung vorliegt.
So vermeiden Sie Streit darüber, wer die Gutachterkosten tragen muss.